PV-Pflichten nach Anlagengröße

Welche Vorgaben nach § 9 EEG gelten, hängt von der installierten Leistung Ihrer Photovoltaik-Anlage ab. Hier die Schwellen im Überblick.

Kurz gefasst
  • < 7 kWp: keine Steuerbarkeitspflicht – HEMS dennoch sinnvoll.
  • 7–25 kWp: iMSys + Steuereinrichtung Pflicht, ferngesteuerte Wirkleistungsreduzierung.
  • 25–100 kWp: zusätzlich Ist-Einspeisemessung; Direktvermarktung optional.
  • > 100 kWp: 15-Minuten-Werte, fernabrufbar, Direktvermarktung Pflicht.
  • Übergang: bis zum iMSys gilt die 60-Prozent-Einspeisebegrenzung (Neuanlagen 2–100 kWp).

Die Schwellen im Überblick

AnlagengrößeiMSys / SteuerboxSteuerungDirektvermarktung
< 7 kWpnicht verpflichtendnein
7 – 25 kWpPflichtferngesteuerte Reduzierungoptional
25 – 100 kWpPflichtstufenlose Steuerung + Ist-Messungoptional, oft lohnend
> 100 kWpPflicht + Netzanbindung15-Min-Werte, fernabrufbarPflicht

Unter 7 kWp

Kleine Anlagen unterliegen keiner Steuerbarkeitspflicht nach § 9 EEG. Trotzdem lohnt sich ein Energiemanagement: Es hebt den Eigenverbrauch, koordiniert Speicher und Verbraucher und ist für spätere Erweiterungen vorbereitet.

7 bis 25 kWp – die häufigste Eigenheim-Klasse

Hier wird ein intelligentes Messsystem (iMSys) inklusive Steuereinrichtung Pflicht. Der Netzbetreiber kann die Einspeiseleistung im Engpassfall ferngesteuert reduzieren. Bis das iMSys in Betrieb ist, greift für Neuanlagen die 60-Prozent-Begrenzung. Die jährlichen Messstellengebühren sind gesetzlich gedeckelt (bis ca. 15 kWp typischerweise rund 20–30 € brutto/Jahr).

25 bis 100 kWp

Zusätzlich zur Steuerbarkeit kommt eine zertifizierte Ist-Einspeisemessung und eine feinere (stufenlose) Steuerung. Die Direktvermarktung ist optional und lohnt sich, wenn der mittlere Spotmarkt-Erlös über dem EEG-Festsatz liegt.

Über 100 kWp

Große Anlagen liefern 15-Minuten-Werte, sind fernabrufbar und werden über den Direktvermarkter gesteuert. Die Direktvermarktung ist hier in der Regel verpflichtend.

Seit 2025 Das Solarspitzengesetz hat die Steuerbarkeit für Neuanlagen ohne Übergangsfristen verpflichtend gemacht und streicht die EEG-Vergütung während negativer Strompreise. Eigenverbrauch wird damit über alle Größenklassen hinweg wichtiger.

Eine Lösung für jede Größenklasse: das Soluxion HEMS

Vom Eigenheim bis zur größeren Dachanlage: Das Soluxion HEMS empfängt die Netzbetreiber-Signale, setzt die Wirkleistungsreduzierung um und maximiert den Eigenverbrauch – plug-and-play auf Basis von evcc, mit über 550 unterstützten Geräten.

Häufige Fragen

Zählt die kWp-Leistung der Module oder des Wechselrichters?
Maßgeblich für die Schwellen ist in der Regel die installierte Modulleistung (kWp). Für Detailfragen – etwa bei stark unterdimensioniertem Wechselrichter – gibt der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber verbindlich Auskunft.
Was passiert bei einer Anlagenerweiterung?
Wird eine Bestandsanlage erweitert und überschreitet dabei eine Schwelle (z. B. 7 kWp), können die zugehörigen Pflichten ausgelöst werden. Vor einer Erweiterung lohnt der Blick auf die nächste Schwelle.
Brauche ich für jede Größe einen Speicher?
Ein Speicher ist nie Pflicht, aber der wirksamste Hebel, um Erzeugungsspitzen zu nutzen statt (unvergütet) einzuspeisen – besonders seit dem Solarspitzengesetz.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihren Netz- bzw. Messstellenbetreiber.