Erneuerbare-Energien-Gesetz

§ 9 EEG einfach erklärt

Steuerbarkeit, intelligentes Messsystem, die 60-Prozent-Regel und das Solarspitzengesetz 2025 – was Betreiber von Photovoltaik-Anlagen jetzt wissen müssen. Kurz, klar und aktuell.

Schnellüberblick ↓ Lösung: HEMS ansehen ↗
Kurz gefasst
  • Ab 7 kWp installierter Leistung ist ein intelligentes Messsystem (iMSys) inklusive Steuereinrichtung Pflicht.
  • 60-Prozent-Regel: Neuanlagen (ab Inbetriebnahme 25.02.2025, 2–100 kWp) dürfen bis zum iMSys nur 60 % der installierten Leistung einspeisen.
  • Mit aktiver Steuerbox entfällt die Begrenzung – der Netzbetreiber kann die Einspeisung aber bei Engpässen ferngesteuert drosseln.
  • Solarspitzengesetz seit Februar 2025: bei negativen Strompreisen entfällt die EEG-Vergütung für Neuanlagen.
  • Ein Energiemanagementsystem (HEMS) empfängt die Steuersignale und macht aus den Pflichten bares Geld – durch mehr Eigenverbrauch.

Was regelt § 9 EEG?

§ 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes legt fest, dass Erzeugungsanlagen – allen voran Photovoltaik – für den Netzbetreiber steuerbar sein müssen. Bei drohender Netzüberlastung soll die Einspeisung gezielt reduziert werden können, statt das ganze Netz zu gefährden. Die Anforderungen skalieren mit der Anlagengröße und wurden 2023 (EEG) sowie 2025 (Solarspitzengesetz) deutlich verschärft.

AnlagengrößeiMSys + SteuerboxWas bedeutet das?
< 7 kWpnicht verpflichtendkeine Steuerbarkeitspflicht; HEMS dennoch sinnvoll für Eigenverbrauch
7 – 25 kWpPflichtferngesteuerte Wirkleistungsreduzierung durch Netzbetreiber
25 – 100 kWpPflicht + Direktvermarktungstufenlose Steuerung, Ist-Einspeisemessung
> 100 kWpPflicht + Netzanbindung15-Min-Werte, fernabrufbar, Direktvermarktung

Vereinfachte Übersicht. Details und Quellen auf den Themenseiten.

Die drei wichtigsten Themen

Weitere Themen

Aus Pflicht wird Ersparnis – mit einem HEMS

§ 9 EEG verlangt Steuerbarkeit. Ein Heim-Energiemanagementsystem (HEMS) empfängt die Steuersignale automatisch und macht aus der Regulierung einen Vorteil: mehr Eigenverbrauch, weniger unvergütete Einspeisung, niedrigere Stromkosten. Das Soluxion HEMS PRO richtet § 9 EEG plug-and-play ein – auf Basis der Open-Source-Software evcc.

Über 550 unterstützte Geräte · §14a EnWG & §9 EEG · lokal, ohne Cloud-Zwang

Schnelle Antworten

Ab welcher Größe ist ein intelligentes Messsystem Pflicht?
PV-Anlagen ab 7 kWp installierter Leistung benötigen ein intelligentes Messsystem (iMSys) inklusive Steuereinrichtung. Der Einbau erfolgt durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber; die jährliche Pauschale ist gesetzlich gedeckelt. Mehr zur Steuerbarkeit →
Was ist die 60-Prozent-Regel?
Für Neuanlagen ab Inbetriebnahme 25.02.2025 (2–100 kWp) gilt bis zur Inbetriebnahme eines iMSys mit Steuereinrichtung eine Einspeisebegrenzung auf 60 % der installierten Leistung. Mit aktiver Steuerbox entfällt sie. Details zur 60-%-Regel →
Was hat das Solarspitzengesetz geändert?
Seit dem 25. Februar 2025 erhalten Neuanlagen während negativer Strompreise keine EEG-Vergütung mehr, und die Steuerbarkeit ist ohne Übergangsfristen verpflichtend. Wer per HEMS in diesen Phasen den Eigenverbrauch hochfährt, kompensiert den Ausfall. Mehr zum Solarspitzengesetz →
Was unterscheidet § 9 EEG von § 14a EnWG?
§ 9 EEG regelt die Erzeugung (PV-Einspeisung kann gedrosselt werden), § 14a EnWG den Verbrauch (Wallbox, Wärmepumpe, Speicher können gedimmt werden). Wer beides hat, profitiert besonders von einem HEMS, das Erzeugung, Speicher und Verbrauch gemeinsam steuert. § 14a EnWG erklärt →